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AGB

Reise- und Vertragsbedingungen

Bevor Sie vor unseren Reise- und Vertragsbedingungen  erschrecken, gestatten Sie uns eine Bemerkung. Wenn wir eine Tour nach den Bedingungen des Deutschen Reisebüroverbandes konstruieren würden, dann  käme eine "Qualtinger"-artige Pauschalreise ("wenn mi  des Reisebüro net vermittelt hätt") heraus. Die Prospektbeschreibung würde akribisch alle Details festhalten, z.B. Zustand des Hotels, Zimmerservice, Entfernung zum Strand, etc.. Wir bieten Ihnen eine Tour, die echtes Abenteuer be­inhaltet. Das Abenteuer liegt nicht in den von uns beeinflussbaren Größen, wo wir Wert auf bestes Material und seriöse Leistungsträger legen. Das Abenteuer liegt vielmehr in den Gegebenheiten der Zielländer in Südamerika, in denen viele, nicht vorher organisierbare Unwägbarkeiten liegen – Touren in Europa sind hiervon naturgemäß weniger betroffen. Das, was wir von Ihnen erwarten, ist, dass Sie das Tourenrisiko mittragen. Natürlich ziehen wir klare Grenzen.  Selbstverständlich ist unser oberstes Ziel: der zufriedene Kunde.

I. Abschluss des Reisevertrages   Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindlich, wenn sie von Explo ON Tour schriftlich bestätigt worden ist. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde unsere Reisebedingungen an. Voraussetzung zur Teilnahme ist u. a. die Einreichung einer Haftungsausschluss-Erklärung.

II. Zahlungsbedingungen  Mit der Rechnung erfolgt die Übergabe des Sicherungsscheines (§651 k Abs. 3 BGB). Der vollständige Reisepreis wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Reisebeginn ist der Tag der Motorradverladung für die Verschiffung nach Südamerika, da mit dem Motorradtransport ein wesentlicher Teil der Vertragsleistung erbracht wird. Liegt der Reisebeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist Explo ON Tour berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umstände beruht, die vorher nicht bekannt waren. Die Preiserhöhung muss sich jedoch im Rahmen der veränderten Umstände halten. Dies kann z. B. eine wesentliche Erhöhung der Kosten z.B. für Transport und Übernachtungen betreffen, aber auch starke Veränderungen der Devisenkurse. Sollte sich jedoch der Gesamtpreis um mehr als 10 % erhöhen, hat der Teilnehmer das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits geleisteten Zahlungen werden voll erstattet. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Zahlung des Rechnungsbetrages.

III. Leistungen Unsere Leistungen sind auf unserer Homepage (www.explo-on-tour.de) ausführlich beschrieben. Sollten sich Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ergeben, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, so sind diese gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen gleich welcher Art zu treffen. Im Reisepreis nicht eingeschlossen: Eintrittspreise, Gebühren, Flughafensteuern und Reiseabbruch- und Rücktrittskostenversicherung sowie Sonderprogramme, die nicht von Explo ON Tour veranstaltet werden.

Die Flugbuchung ist in der Regel nicht in den Reiseleistungen enthalten.

Der Teilnehmer erhält genaue Anweisungen über Reisebeginn und Ende im Zielland. Zur Containerbe- und Entladung müssen alle Teilnehmer mit gültigen Papieren präsent sein.

Für zu früh gebuchte Flüge übernehmen wir keine Verantwortung.

Bitte schließen Sie für den Flug eine Rücktrittskostenversicherung ab.

IV. Rücktritt durch den Reisenden.   Wir raten auf jeden Fall zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten.

 

In diesem Fall gelten folgende Stornobedingungen: EUR 500,– Bearbeitungsgebühr bei einer Stornierung mehr als 90 Tage vor Reisebeginn, 25 % des Reisepreises bei einer Stornierung 90 bis 61 Tage vor Reisebeginn, 60 % des Reisepreises bei einer Stornierung 60 bis 41 Tage vor Reisebeginn, 85 % des Reisepreises bei einer Stornierung 40 bis 21 Tage vor Reisebeginn sowie 100 % des Reisepreises bei einer Stornierung 20 Tage oder weniger vor Reisebeginn. Eine Stornierung vor Reisebeginn aufgrund einer neuen Einstufung der Reiseländer als Risikogebiet durch das deutsche Auswärtige Amt ist kostenfrei möglich.erwartet.

 

Der Reiseteilnehmer kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die aber sämtliche Anforderungen für die Reise erfüllen muss (gültige Visa, Impfungen, Umschreibung von Flugtickets usw.). Alle Rechte und Pflichten gehen in diesem Fall auf die Ersatzperson über. Wenn der Teilnehmer den Reisepreis nicht bis 25 Tage vor Reisebeginn bezahlt hat, gilt das als erklärter Rücktritt. Es werden die o.g. Stornogebühren fällig.

 

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch Explo ON Tour.

 

Tritt der Kunde nach der Containerbeladung die Reise nicht an, muss er selbst für den Seetransport des Fahrzeugs und den Transport vom Start- zum Zielhafen aufkommen, mit allen daraus entstehenden Kosten. Eine Mitnahme des Fahrzeugs im Begleitfahrzeug ist nicht möglich.

 

V. Kündigung durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Reise zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 14 Fahrern nicht erreicht wird. In diesem Fall erhalten Sie bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise Bescheid. Die geleisteten Zahlungen werden erstattet. Im Falle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Aufruhr, Katastrophen usw.) oder anderer wichtiger Gründe ist der Veranstalter berechtigt, die Reise auch nach dem oben genannten Termin zu stornieren. Muss eine Reise wegen genannter Gründe abgebrochen werden, so tragen die eventuell entstehenden Mehrkosten die Vertragspartner zu gleichen Teilen. Die entgangenen Leistungen werden anteilsmäßig erstattet.

 

Wenn ein Reiseteilnehmer die Leistungen nicht beansprucht bzw. die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, vorzeitig abbricht, erfolgt keine Rückvergütung. Wird die Reise trotz Abmahnung durch den Veranstalter von einem Teilnehmer nachhaltig gestört bzw. wenn sich dieser in starkem Maße vertragswidrig verhält, hat der Reiseveranstalter das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, behält aber den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten trägt der Teilnehmer.

VI. Haftung des Reiseveranstalters  Explo ON Tour haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reisen sowie für die Erbringung der Leistungen, die im Prospekt angegeben sind. Unsere Haftung ist auf die 3-fache Höhe des Reisepreises beschränkt. 1. soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird, oder 2. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden, der allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers entstanden ist, verantwortlich ist. Im Übrigen haftet Explo ON Tour im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei unseren Expeditionsreisen nehmen Sie auf eigene Gefahr teil. Eine Haftung für Schäden, die durch die Besonderheiten einer solchen Reise entstehen, übernehmen wir nicht.

 

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so bringt der Reiseveranstalter insofern Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung darauf hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistung selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein. Explo ON Tour haftet nicht für die im Rahmen der Expeditionsreisen begründeten besonderen Risiken. Sie haftet nicht für Unfälle, wie sie auftreten können: 1. in der Luftfahrt und bei Schiffspassagen 2. bei Benutzung der diversen Jeeps, Lastwagen, Autos, Motorräder, Minibusse, Boote, Auslegerboote, Motorboote, Fischkutter, Yachten, Flöße, 3. bei Überquerungen, Befahrung von Flüssen; schwimmend oder zu Fuß, mit Fahrzeugen, Fähren, über Hängebrücken oder Brücken aus Baumstämmen oder Brettern, Wasserfällen, 4. bei Fußmärschen im Urwald, Bergwald, Gebirge, Sumpfgebiet, Wüsten o.ä. 5. bei Angriffen von Tieren. Ebenfalls haftet Explo ON Tour nicht bei Defekten an eigenen Fahrzeugen und Booten und daraus resultierenden eventuellen Routenänderungen, Expeditionsabbruch oder verspäteter Rückreise zum Heimatflug- oder Fährhafen. Bei Motorradtouren haftet Explo ON Tour nicht für Unfälle, Beschädigung und Abhandenkommen des Motorrades oder von Zubehör bei Transport im Flugzeug, im Schiff und im Container. Versicherung für diese Zwecke muss selbst abgeschlossen werden.

Der Tourteilnehmer haftet selbst für sein Gepäck, das er an Explo ON Tour übergibt. Explo ON Tour trägt keine Haftung für den Verlust, Beschädigung oder eine verspätete Anlieferung des Gepäcks der Tourteilnehmer. Das Gepäck muss immer ausreichend beschriftet sein (Name, Adresse, KFZ-Kennzeichen). Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen. Darüber hinaus kann Explo ON Tour eine ausreichende Wasser- und Stromversorgung sowie Lärmfreiheit in den Hotels und Unterkünften der in diesem Katalog beschriebenen Zielgebiete nicht gewährleisten. Bei Ausfällen wird der Expeditionsleiter alles versuchen, Abhilfe zu schaffen. Hingenommen werden müssen auch die bei dem Abenteuercharakter unserer Expeditionen immer wieder und unvermeidbar auftretenden Leerläufe, die durch organisatorische Probleme im Reiseland sowie durch die von uns so verschiedene Mentalität unserer dortigen Vertragspartner entstehen können.

Insbesondere gilt das für Unpünktlichkeiten der Fahrer, Dolmetscher, Träger, Kontaktleute, Piloten oder Küchenpersonal, für Zeitverluste bei Auto- oder Reifenpannen, für Probleme mit den Booten oder Bootsmotoren, Verzögerungen in der Essensbesorgung oder Zubereitung sowie bei der Suche nach Unterkünften in den Expeditionsgebieten und deren evtl. Instandsetzung. Wer mit der Stoppuhr diese Leerzeiten misst, soll keine unserer Abenteuerreisen buchen. Das gilt auch für jene, die im Urwald oder in kleinen Dorfkneipen nicht mit der Qualität des lokalen Essens einverstanden sind. Explo ON Tour haftet nicht bei willkürlichen Maßnahmen von Zoll-, Pass-, Polizei-, Regierungs- und Militärbehörden in den einzelnen Ländern. Ebenfalls haftet Explo ON Tour nicht bei Ausfall von Treibstoffnachschub an Tankstellen sowie bei Defekten an den Fahrzeugen. Transporte können sich durch Stornierungen gebuchter Transportkapazitäten durch die Reedereien verspäten, Streiks können die Ent- oder Beladung von Containern ebenso verzögern wie Streiks des Hafen- oder Zollpersonals. Bitte beachten Sie, dass wir keine gewöhnlichen Urlaubsreisen anbieten, sondern Expeditionen mit Abenteuercharakter. Sie müssen deshalb auch mit Routenänderungen rechnen, sei es durch Klima- und Bodenverhältnisse, Defekte an Fahrzeugen oder Booten oder durch willkürliche Maßnahmen. Auch können deshalb Verzögerungen eintreten, während einer Expedition oder am Ende. Dann kann u. U. der Rückflug- oder Rückfahrtermin nicht eingehalten werden. Bei Inlandflügen in den einzelnen Ländern kann es vorkommen, dass Verzögerungen eintreten z.B. durch Treibstoffmangel, Verspätungen etc. Flüge können plötzlich ohne nennenswerten Grund abgesagt werden, so dass der Anschlussflug nicht erreicht werden kann. Durch unwegsames Gelände und den Einsatz der Fahrzeuge und Boote bei voller Auslastung und ständigem Einsatz können kleine und größere Pannen auftreten, die oft direkt an Ort und Stelle eine Reparatur notwendig machen, auch bei hohen Außentemperaturen und möglichem Nichtvorhandensein interessanter Besichtigungspunkte.

Fahrzeug- und Reifenpannen können auch zu Routenänderungen führen. Für einige Länder benötigen wir Genehmigungen zum Durchqueren bestimmter Gebiete, die wir teilweise vorher erhalten oder an Ort und Stelle besorgen müssen. Evtl. Verzögerungen sollten Sie deshalb einkalkulieren. Bereits erteilte Genehmigungen können plötzlich durch willkürliche Maßnahmen rückgängig gemacht werden, auch ohne den Grund hierfür zu nennen. Wer Gegebenheiten in den einzelnen beschriebenen oder in neu auftretenden Situationen nicht hinnehmen kann oder wer die Gesetze und Vorschriften der einzelnen Länder nicht respektieren und sich einzelnen Situationen nicht anpassen kann oder will, Routenänderungen gleich aus welchen Gründen ablehnt, sollte in keinem Falle eine unserer Expeditionen buchen. Außerdem können und wollen wir nicht zulassen, dass durch das Verhalten eines Teilnehmers die Durchführung einer Expedition gefährdet oder das kameradschaftliche Verhalten in der Gruppe gestört wird.

VII. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig erhalten hat, ist Explo ON Tour umgehend zu benachrichtigen. Es ist bei unseren Expeditionsreisen selbstverständliche Pflicht jedes Teilnehmers, bei allen Beeinträchtigungen mitzuwirken, diese zu beseitigen oder zu überwinden und eventuelle Schäden jeder Art möglichst gering zu halten. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise müssen Ansprüche wegen Nichteinbringung oder nicht vertragsmäßiger Einbringung von Reiseleistungen schriftlich bei Explo ON Tour geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

 

VIII. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften.
Die angemeldeten Teilnehmer erhalten von Explo ON Tour Informationen über die zutreffenden Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften. Bei der Organisation der Visabesorgung sind wir deutschen Staatsbürgern behilflich. Die Kosten der Visa sind im Reisepreis nicht enthalten. Für die Einhaltung sämtlicher notwendiger Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile durch Nichtbefolgen dieser Vorschriften gehen zu seinen Lasten. Außerdem bestätigt der Reisende mit Vertragsabschluss dem Veranstalter, dass er an keinen schwerwiegenden Gebrechen leidet, nicht unter dauernder ärztlicher Aufsicht steht, keine gravierenden Essensunverträglichkeiten hat und nicht abhängig ist von für ihn lebensnotwendigen Medikamenten.

IX. Reiseversicherungen. Reiseversicherungen werden von uns nicht automatisch abgeschlossen. Wir raten Ihnen dringend, ein umfassendes Versicherungspaket für die gebuchte Expedition abzuschließen. Dazu sollten gehören: eine Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekranken-, Unfall- und Reiserücktransportversicherung im Krankheits- oder Todesfall. Wir übernehmen diese Kosten nicht. Mitfahrer im Begleitfahrzeug sind nicht versichert. Bitte schließen Sie eine eigene Unfall- und Krankenversicherung ab. Der Versicherungswert pro Motorrad bei der Transportversicherung ist aufgrund sehr unterschiedlicher Fahrzeugwerte nach oben begrenzt. Im Rahmen der Vorbereitung der Verschiffung kann der Versicherungswert auf Wunsch und Kosten des Teilnehmers erhöht werden.

X. Besonderheiten der Reise.  Der Expeditionsveranstalter behält sich vor, bei ungerader Personenzahl alleinreisenden Gästen gegen Berechnung des entsprechenden Aufschlags ein Einzel-/Zimmer-/Zelt zuzuteilen. Eine entsprechende Benachrichtigung vor Reisebeginn ist leider nicht immer möglich. Alle unsere Reisen erfolgen in der Regel mit unbegleitetem Flug. Die Expeditionsleitung erwartet Sie im Bestimmungsland und begleitet Sie während der Expedition. Auch die Mitarbeiter in unserem Team haben ihre menschlichen Fehler und Schwächen. Trotz guter Landeskenntnisse können sie sich irren. Wer deshalb nicht viel Toleranz aufbringen kann, ist für unsere Expeditionsreisen nicht geeignet. Unsere Expeditionen bzw. Abenteuerreisen bedeuten in der Beschreibung nicht eine Forschungsreise in unentdeckte Gebiete oder gar zu unentdeckten Stämmen. Vielmehr handelt es sich um Expeditionen mit Abenteuercharakter. Da in unseren Zielgebieten oft keine touristische Infrastruktur vorhanden ist, werden die Reisen im Expeditionsstil durchgeführt. Unterkünfte sind deshalb an landesüblichen Maßstäben zu messen. Extreme Wege-, Klima- und Witterungsverhältnisse oder andere unvorhergesehene Ereignisse können erhebliche Routenkorrekturen notwendig machen. Ein Anspruch auf Vergütung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Wir haften auch nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen gleich welcher Art Ihrer persönlichen Sachen auf unseren Expeditionen. Explo ON Tour übernimmt keine Haftung für Ihre Foto- und Filmausrüstung sowie für nicht benutztes Film- und Fotomaterial. Bei Beeinträchtigung der Expedition oder der Unterkunft durch höhere Gewalt oder andere, von uns nicht zu vertretende Umstände (Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, willkürliche Maßnahmen), die auch zum Expeditionsabbruch führen können, haften wir nicht. Grenzschließungen, z.B. im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, können zu Änderungen der Route führen. Ebenso ist in diesem Zusammenhang den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten, z.B. in Form von Quarantänemaßnahmen. In solchen Fällen entstandene Mehrkosten können nicht übernommen werden und gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Zwischen den einzelnen Expeditionszielen können oft längere Teilstrecken liegen, die für den Teilnehmer nicht viel Interessantes bieten, aber hingenommen werden müssen. Die Tagesstrecken und Übernachtungsorte werden vom Expeditionsleiter bestimmt. Bei Zeitverlust können Besichtigungspunkte gekürzt oder gestrichen werden. Pass-, Zollabfertigungen, Polizei- und Militärkontrollen sind oft langwierig und erfordern viel Zeit und Geduld. Rechnen Sie auch mit längeren Aufenthalten. Bei Polizei-, Zoll-, Militär-, Witterungsproblemen, Sandsturm, Fahrzeugpannen und anderen auftretenden Pannen und Problemen ist den Anweisungen des Expeditionsleiters oder dessen Stellvertreter zu Ihrer Sicherheit Folge zu leisten. Wer sich in prekären Situationen nicht den Anweisungen des Reiseleiters stellt oder sich sogar dagegen stellt, verliert den Schutz des Reiseveranstalters und der Reisegruppe und ist für jegliche Konsequenz für sich und sein Fahrzeug selbst verantwortlich. Wer Ungewissheiten scheut, wer nicht unter extremen Bedingungen eine zumindest durchschnittliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bewahrt, Humor, uneingeschränkt kameradschaftliches Verhalten – nicht nur in der Gruppe, sondern auch der Expeditionsleitung gegenüber – wer nicht über viel Geduld verfügt, bereit ist, beim Lagerbau, der Essenszubereitung, beim Tragen, Laden der Fahrzeuge und anderen Tätigkeiten mitzuhelfen, und wer nicht gesund ist, dem raten wir unter allen Umständen von einer Buchung ab.

 

Wir behalten uns vor, bei Notwendigkeit den Reiseverlauf umzudrehen.

XI. Allgemeines  Ungültige Vertragsteile bewirken nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages. Allein schriftliche Abmachungen sind bindend.

 

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes. Der Gerichtsstand ist München. Stand der allg. Geschäftsbedingungen 22.11.2023. Wesentliche Änderungen können danach und in kürzester Zeit eintreten, ohne dass sie der Expeditionsveranstalter zu vertreten hat, auch Preisveränderungen.

 

Veranstalter:
Explo ON Tour

 

Geschäftsführer: Olaf Neeb

 

Am Freistein 76
40822 Mettmann

 

Tel.: +49 1577 4776565
E-Mail: olaf@explo-on-tour.de
Web: www.explo-on-tour.de

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